Preisliste

Die Vergütung des Rechtsanwalts für die erbrachten Rechtsdienstleistungen wird gemäß  Verordnung des Justizministeriums der SR Nr. 655/2004 Slg. über die Gebühren und die Vergütung von Rechtsanwälten für Rechtsdienstleistungen (nachfolgend “Verordnung”) festgelegt.

Gemäß §1 Abs. 2 der o.a. Verordnung wird die Rechtsanwaltsgebühr zwischen Rechtsanwalt und Mandant vereinbart. Beim Abschluss des Vertrages über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen können Rechtsanwalt und Mandant die Art und die Höhe der Vergütung vereinbaren, wobei  die Höhe der Vergütung nicht gegen gute Sitten verstoßen darf.

Die Vergütung schließt auch das Entgelt für Administrationsarbeiten und andere Tätigkeiten ein, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen ausgeführt wurden.

Die Fahrzeitvergütung bei der Ausführung von Handlungen außerhalb des Sitzes der Rechtsanwaltskanzlei ist in der Vergütung nicht eingeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Pauschalvergütung

Die Vergütung wird mit einem Pauschalbetrag für einen sich wiederholenden Zeitraum – in der Regel für einen Monat – festgelegt. Eine Pauschalvergütung ist für Kunden geeignet, die einen regelmäßigen Bedarf an Rechtsdienstleistungen in einem bestimmten, stabilen Umfang haben.

Tarifvergütung

Der Basissatz der Tarifvergütung wird je nach Tarifwert der Sache oder der Art der Sache, oder des Rechts oder der Anzahl von Handlungen, die der Rechtsanwalt in der Sache tätigte, festgelegt.

Stundenvergütung

Bei der Gesamtvergütung werden vereinbarter Stundensatz und Anzahl von Stunden, die der Rechtsanwalt mit der Erbringung der Rechtsberatung verbracht hat, multipliziert.

Anteilige Vergütung

Diese Art der Vergütung kann in Form eines finanziellen Anteiles am Wert der Sache, die den Gegenstand der Verhandlung vor Gericht oder vor einem anderen Organ darstellt, vereinbart werden. Der maximale Wert der anteiligen Vergütung darf 20% vom Wert der Sache nicht überschreiten.

Einfache Rechtshilfe

Unter einfacher Rechtshilfe ist die Erbringung von Rechtsberatung im Sitz der Rechtsanwaltskanzlei ohne Vertretung vor Gericht bzw. anderem Organ zu verstehen.

Podielová odmena

Tento druh odmeny sa môže dohodnúť vo forme peňažného podielu na hodnote veci, ktorá je predmetom konania pred súdom, alebo iným orgánom. Maximálna výška podielovej odmeny nesmie presiahnuť 20% z hodnoty veci.

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